01.08.2010

Öffnungszeiten


Mo - Di von 8:00 bis 18:00 Uhr
Mi von 8:00 bis 17:00 Uhr
Do - Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr
Sa von 8:00 bis 13:30 Uhr

Freitags von 8.00 - 10.00 Uhr Hauptuntersuchung

Unser Haus

Gründung und Ausstattung unserer WERKSTATT
Unser Haus wurde 1984 vom Vater des heutigen Inhabers zunächst ausschließlich als Reifenservice mit Abschleppdienst genutzt.
Der heutige Inhaber, Ronny Kretschmer, erweiterte die Firma nach abgelegter Meisterprüfung im Jahre 1995.
Durch stetige Investitionen in Werkzeuge und Testgeräte, sowie regelmäßige themenbezogene Schulungen, sind wir mit unseren sehr gut ausgebildeten Mitarbeitern in der Lage, selbst an modernsten Fahrzeugen, Diagnosen, Reparaturen und Wartungen durchzuführen.

Tipps und Tricks vom Fachmann


Wie stelle ich an heißen Tagen die Klimaanlage richtig ein??

Ganz wichtig! Vor dem einsteigen das Auto erst mal richtig durchlüften und dann die Klimaanlage auf die niedrigste Temperratur und das Gebläse auf die höchste Stufe stellen.
Auf den ersten Kilometern Schiebedach oder Fenster einen Spalt geöffnet halten, damit die Warme Luft schneller aus dem Innenraum entweichen kann.
Die sogenannte Wohlfühl-Temperatur während der Fahrt liegt bei ca. 22Grad Celsius.
Wer oft ein und aussteigen muß sollte jedoch auf maximal 25Grad herunterkühlen- Ihr Kreislauf wird es ihnen danken.


Welche Rad/ Reifenkombinationen sind zulässig???


Seit der Einführung der neuen, EU- einheitlichen Fahrzeugpapiere stehen viele vor dem Problem, nicht ersehen zu können, welche Rad/Reifenkombinationen Werksseitig für ihr Fahrzeug zulässig sind. Waren frührer Teilweise bis zu 6 unterschiedliche ersichtlich, wird nun nur noch die kleinste zulässige Größe aufgeführt.
Sollten auch Sie einmal vor diesem Problem stehen, helfen wir Ihnen nartürlich gerne weiter.

Nicht alles neue ist besser und sinnvoll!!


Alter von Neureifen!!

Alter von Neureifen!!

Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden?Eine interessante Frage, die in vielen Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte Mindethaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die "Verfallbarkeit" eines Autoreifens bestellt?
Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."
Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf.Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt!Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.
Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?
Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00 (sprich: 2000) gefertigt wurde.
Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!

Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werdenDie Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.
Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.

Leider Erzählen viele Kollegen ihren Kunden das Reifen nach 6 Jahren unbrauchbar/unsicher wären!!